Europaschutzgebiete

Die Betreuung der Vorarlberger Europaschutzgebiete erfolgt durch das Regionsmanagement.

Angestellt für die Natur

Wesentlich für die Erreichung der Schutzziele und der Erhaltung der Schutzgüter ist ein effizientes und dynamisches Management der Europaschutzgebiete. Eine gut aufgestellte und fachlich kompetente Schutzgebietsbetreuung spielt für die Akzeptanz und Weiterentwicklung der Schutzgebiete bei den verschiedenen Interessensgruppen und in der breiten Öffentlichkeit eine bedeutende Rolle. Mittlerweile gibt es in Vorarlberg 39 Europaschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 24.140 Hektar (=9,3 % der Landesfläche). Um den Anforderungen und Herausforderungen einer zielgerichteten Schutzgebietsentwicklung Rechnung zu tragen, hat das Land Vorarlberg mit dem Regionsmanagement Europaschutzgebiete eine landesweit einheitliche Struktur geschaffen.

Aufbau und Funktionsweise des Regionsmanagements

Die Vorarlberger Europaschutzgebiete werden fünf Managementregionen zugeteilt, in denen seit Mai 2017 je eine Regionsmanagerin oder ein Regionsmanager tätig sind. Diese fünf Personen decken ein breites Fachwissen ab und gewährleisten durch ihre Arbeit im Team ein zielgerichtetes Management für die Entwicklung der Schutzgebiete. Als Unterstützung in der Kontrolle und Weiterentwicklung vor Ort sind von den zuständigen Behörden (BH) teilweise weitere Gebietsbetreuerinnen und Gebietsbetreuer bestellt. Durch ihre Tätigkeiten als Waldaufseher, Landwirte, Jäger, Biologen etc. bringen sie erweitertes Fachwissen ein und fungieren als wertvolle Stütze für die Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Die Regionsmanagerinnen und Regionsmanager sind an die „inatura Erlebnis Naturschau GmbH“ in Dornbirn angegliedert bzw. decken als Geschäftsführer der beiden Naturschutzvereine „Rheindelta“ und Verwall-Klostertaler Bergwälder eine Doppelfunktion ab. Sie arbeiten im Auftrag der Umwelt- und Klimaschutzabteilung im Amt der Vorarlberger Landesregierung, welcher die hoheitlichen Aufgaben sowie die Verantwortung über die Europaschutzgebiete unterliegen. Regionsmanagerinnen und Regionsmanager sind als Behördenorgan bestellt und können als Schnittstelle zwischen dem amtlichen Naturschutz und den unterschiedlichen Interessens- und Nutzergruppen fungieren. Die Erteilung von Ausnahmebewilligungen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft oder die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) unterliegen jedoch ausschließlich dem Kompetenzbereich der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.