Verwall

Das Natura 2000-Gebiet „Verwall” ist mit ca. 120 km² das größte Schutzgebiet Vorarlbergs und größer als vier der sechs österreichischen Nationalparke. Als bedeutender Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Gebirgsvogelarten und andere heimische Wildtiere steht das Gebiet im starken Kontrast zu unseren dicht besiedelten Talräumen.

Blick auf die Thüringer Alpe und das wenig erschlossene Nenzigasttal in Klösterle © RM_Europaschutzgebiete

Vorarlbergs größter Lärchen-Zirbenwald befindet sich im hinteren Silbertal, ©RM_Europaschutzgebiete

Der Schwarzsee liegt eingebettet in einem dichten Latschenfeld, © RM_Europaschutzgebiete

Die Pflunspitze an der Grenze Silbertal-Klösterle ist mit 2.912 m die höchste Erhebung im Schutzgebiet © RM_Europaschutzgebiete

Blick in das hintere Silbertal mit dem Gaflunatal, © RM_Europaschutzgebiete

Eingefasst durch das Klostertal, die Ill und die Tiroler Landesgrenze umschließt das Europaschutzgebiet „Verwall“ einen einzigartigen alpinen Lebensraum von der Talssohle der Litz bis zu den Zweitausendern der Verwallgruppe. Hier findet man die größten Lärchen-Zirbenwälder Vorarlbergs genauso wie zahlreiche Moore, Seen, ausgedehnte Latschen-, Erlen- und Alpenrosengebüsche, bunte Alpmatten sowie schroffe Felslebensräume.

Übergang ist das Kennzeichen des Verwall. Denn hier findet sich der Übergang von den Randalpen zu den Zentralalpen. Das betrifft sowohl die Gesteine im Untergrund als auch den Niederschlag. Auf kleinem Raum sind Pflanzen und Lebensräume ineinander verzahnt, die andernorts strikt getrennt voneinander vorkommen.

Ein Vogelschutzgebiet der Spitzenklasse

Die Lebensraumvielfalt, Abgeschiedenheit und Weitläufigkeit des Gebietes schaffen günstige Voraussetzungen für den Erhalt und Schutz wichtiger Rückzugsräume für gefährdete Gebirgsvogelarten und andere Wildtiere. Darunter auch ein Rekordhalter der Lüfte: der Wanderfalke, der sich mit bis zu 300 Stundenkilometern auf seine Beute stürzt und damit der schnellste Vogel der Welt ist.

Ein Leben im Gebirge stellt seine Bewohner ganzjährig vor große Herausforderungen. Es ist ein extremer Lebensraum, in dem nur Spezialisten überleben können. So z.B. das Alpenschneehuhn, das sich mit seinen dicht befiederten Beinen und Zehen selbst bei hoher Schneelage fortzubewegen weiß. Oder die Krautweide, der „kleinste Baum der Welt”, der nur einige Zentimeter aus dem Boden herausschaut.

Fakten

Fläche: 12.057 ha
Höhe: von 1.160 – 2.912 m. ü. A.
Lage: Vorarlberger Anteil der Verwallgruppe im Montafon und Klostertal
Natura 2000-Managementregion: Montafon-Klostertal
Erhaltungsziele: AT3412000_Ziele

Schutzgüter und weitere bemerkenswerte Arten

Die Schutzgüter des Gebietes sind besonders typische und seltene bzw. gefährdete Arten, für deren Erhalt das Europaschutzgebiet nach der Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesen wurde. Einige dieser Schutzgüter wollen wir Ihnen vorstellen:

Alpenschneehuhn (Lagopus muta)

Perfekt ist die Tarnung des Alpenschneehuhns auf die Jahreszeit angepasst: weiß im Winter und grau-braun gesprenkelt im Sommer. Das Männchen behält dabei den schwarzen Zügelstreif vom Schnabel zum Auge. Oberhalb der Waldgrenze – im Lebensraum des Schneehuhns – ist jederzeit mit Schnee zu rechnen. Mit den dicht befiederten Beinen und Zehen kann das Schneehuhn leichter über den Schnee laufen und auch im strengen und langen Winter noch Futter an schneefreien Windkanten suchen.

Auerhuhn (Tetrao urogallus)

Das Auerhuhn ist die größte Art unter den Raufußhühnern. Es stellt mit lichten Bergwäldern, die ausreichend Nahrung durch Heidelbeeren bzw. Insekten bieten, hohe Ansprüche an den Lebensraum. Die braun-weiß gesprenkelten Auerhennen sind hervorragend getarnt. Die farbenprächtigen Hahnen beeindrucken hingegen mit einem schillernden blau-braunen Gefiederkleid und über den Augen sticht bei ihnen ein auffallend roter Augenring hervor. Imposant wirkt auch das sog. Rad – die kreisrund aufgestellten Schwanzfedern während der Hahnenbalz. In Vorarlberg sind nur noch knapp über 100 Individuen dokumentiert, weshalb das Auerhuhn einen besonderen Schutz genießt.

Hinweise für Gebietsbesuchende

Naturbeobachtung

Mit einem Fernglas lassen sich die seltenen Wildtiere gut beobachten, ohne sie zu stören.

Bitte auf den Wegen bleiben

Bitte bleiben Sie auf den gekennzeichneten Wegen und beachten Sie die Wegegebote. Dadurch werden störungssensible Vogelarten und trittempfindliche Pflanzen geschützt.

(E-)Mountainbiken

Mountainbiken ist nur zw. 15. Juni und 15. Oktober in der Zeit von 7:00 – 20:00 Uhr auf den gekennzeichneten Routen erlaubt. Auf der Strecke Silbertal – Tirol gilt die zeitliche Beschränkung von 15. Juni bis zum 15. September.

Wintersport

Die Lebensbedingungen für Wildtiere sind im Winter besonders herausfordernd. Ausgewählte Gebiete dürfen deshalb mit Ausnahme der Forst- und Güterwege im Winter nicht betreten oder befahren werden. Das Variantenskifahren (= direkte Abfahrt im Nahbereich einer Aufstiegshilfe oder Piste außerhalb einer Skitour) ist nur von der Bergstation Glattingrat (Sonnenkopf) über die vorgegebenen Korridore in das Nenzigasttal erlaubt. Wintersport in der Nacht ist untersagt. Als Nachtzeit gilt der Zeitraum von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.

Hunde bitte an die Leine

Hunde können – gewollt oder nicht – zu Fluchtreaktionen bei Wildtieren führen. Im Schutzgebiet gilt deshalb ein Leinengebot für Hunde (max. 3 m-Leine).

Zelten, Lagern, Biwakieren und Feuerstellen

Da gerade die Morgen- und Abenddämmerung sensible Phasen für Wildtiere sind, sind das Zelten, Lagern und Biwakieren im Gebiet untersagt. Bitte übernachten Sie in den hierfür vorgesehenen Schutzhütten. Feuerstellen sind ebenfalls nicht erlaubt.

Drohnen stören Wildtiere

Vögel und andere Wildtiere können Flugkörper als Bedrohung wahrnehmen. Aus diesem Grund gilt für Drohnen und andere Fluggeräte eine Mindestflughöhe von 300 m über dem Gelände. Starten und Landen sind nicht erlaubt.

Flugsport

Gleitschirmflieger, Segelflieger und andere Flugsportgeräte können von Wildtieren als Bedrohung wahrgenommen werden. Fluchtreaktionen oder gar das Verlassen des Geleges bei Greifvögeln können die Folge sein. Aus diesem Grund gilt für motorisierte und unmotorisierte Flugsportgeräte eine Mindestflughöhe von 300 m über dem Gelände. Starten und Landen sind im Schutzgebiet nicht erlaubt.

Bitte keine Pflanzen pflücken

Damit sich alle Gebietsbesuchenden an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, bitte keine Blumen pflücken. Beeren und Pilze dürfen bis zu einer Menge von 2 kg pro Person und Tag gesammelt werden (Wegegebote beachten!)

Abfälle und Lärm vermeiden

Lassen Sie keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeiden Sie Lärm, der Tiere beunruhigt.

Kontakt

Regionsmanagement Europaschutzgebiete Montafon-Klostertal
Mag. Christian Kuehs
Montafonerstrasse 21 · 6780 Schruns
Tel. +43 (0) 664 1982543· verwall@natura2000.or.at