Gsieg-Obere Mähder
Als Teil der einst ausgedehnten Moorlandschaft des nördlichen Rheintals beherbergt das Europaschutzgebiet Gsieg-Obere Mähder eines der größten Streuewiesengebiete in Vorarlberg. Zu welcher Jahreszeit Sie das Gebiet auch besuchen, zu entdecken gibt es immer etwas!
Im Herzen des Alpenrheintals
Die ungedüngten Feuchtwiesen im Schutzgebiet zählen zu den vielfältigsten Mooren im gesamten Alpenrheintal. Zurückzuführen ist dies auf unterschiedlichste Bodentypen, die hier in den vergangenen Jahrtausenden entstanden sind. Die Palette erstreckt sich von kalkreichen Böden auf ehemaligen Ablagerungen des Rheins bis zu Torfböden, die sich auf verlandeten Wasserflächen entwickelt haben.
Die großen Riedwiesen im Europaschutzgebiet Gsieg-Obere Mähder werden von den Bauern wie früher bewirtschaftet, also nicht gedüngt und erst im Herbst gemäht. Nur durch diese traditionell nachhaltige Bewirtschaftung der ehemaligen Rheintalmoore bleibt eine wertvolle Kulturlandschaft erhalten und bietet Refugium für heutzutage selten gewordene Tier- und Pflanzenarten. Nasse Böden begünstigen zudem Spezialisten in der Pflanzen- und Tierwelt. Ein Drittel aller Orchideen Vorarlbergs und über 500 Schmetterlingsarten konnten bereits im Gebiet nachgewiesen werden.
Nicht alle Pflanzen sind so spektakulär wie die bekannte Sibirische Schwertlilie. Zu den unscheinbaren Raritäten zählt beispielsweise das Braune Schnabelried, ein Sauergras, das in Vorarlberg sonst nur noch im Rheindelta zu finden ist. Auch die Tierwelt hat einiges zu bieten – allen voran seltene Schmetterlinge, Heuschrecken, Libellen und Wildbienen, aber auch bedrohte Vogelarten wie den Großen Brachvogel oder den Kiebitz.
Fakten
Fläche: 73,1 ha
Höhe: 410 m. ü. A.
Lage: im nördlichen Rheintal, süd-östlich von Lustenau
Natura 2000-Managementregion: Rheintal
Erhaltungsziele: AT3421000_Ziele
Schutzgüter und weitere bemerkenswerte Arten
Die Schutzgüter des Gebietes sind besonders typische und seltene bzw. gefährdete Lebensräume und Arten, für deren Erhalt das Europaschutzgebiet Gsieg-Obere Mähder nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurde. Einige dieser Schutzgüter wollen wir Ihnen vorstellen:
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
Das Braunkehlchen kehrt ab April aus seinem Winterquartier in Afrika südlich der Sahara zurück. Im Schutz der Streuwiesen baut der nur spatzengroße Vogel in einer Bodenmulde ein Nest. Die Streuwiesen bieten auch ausreichend Insektennahrung für die Jungenaufzucht. Zaunpfähle sind beliebte Sitzwarten, auf denen das Männchen seinen Gesang darbietet.
Duft-Lauch (Allium suaveolens)
Obwohl mit Schnittlauch und Knoblauch verwandt, riechen die Blüten des Duft-Lauchs deutlich weniger intensiv, sie duften sogar leicht süßlich. Die Blütezeit beginnt im Hochsommer und dauert bis in den Herbst. Damit die Samenreifung abgeschlossen werden kann, ist eine möglichst späte Mahd im Herbst für den Fortbestand des Duft-Lauches unerlässlich. Die österreichischen Vorkommen dieser Rarität beschränken sich auf das Rheintal und den Walgau sowie wenige Standorte in Ostösterreich.
Hinweise für Gebietsbesuchende
Naturbeobachtung
Mit einem Fernglas können Sie die Tierwelt des Schutzgebietes von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.
Abfälle und Lärm vermeiden
Lassen Sie keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeiden Sie Lärm, der die Tierwelt beunruhigt.
Keine Blumen pflücken
Damit sich alle Gebietsbesuchenden an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, bitte keine Blumen pflücken oder Pflanzenteile entnehmen.
Streuwiesen nicht betreten
Streuwiesen dürfen in der Zeit vom 15.03. bis zum 01.09. bzw. bis zur Mahd nicht betreten werden.
Wegegebot einhalten
Bleiben Sie ganzjährig auf den befestigten Wegen. Beachten Sie außerdem das vor Ort ausgeschilderte Betretungsverbot von Stichwegen in der Zeit vom 15.03. bis 30.06. zum Schutz der Wiesenbrüter.
Leinenpflicht für Hunde
Hunde müssen im gesamten Schutzgebiet an einer kurzen Leine von max. 3 m geführt werden. Das ganzjährige Wegegebot ist zur Schonung der Wiesenbrüter und anderer Wildtiere auch für Hunde gültig.
Reitverbot
Reiten ist im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.
Keine Fluggeräte
Das Überfliegen des Schutzgebietes mit Fluggeräten jeglicher Art in einer Höhe von weniger als 260 m ist nicht erlaubt.
Kontakt
Regionsmanagement Europaschutzgebiete
Thomas Kühmayer, MSc
Jahngasse 9 · 6850 Dornbirn
Tel. +43 (0) 5572 23235 4718 · thomas.kuehmayer@naturvielfalt.at